Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - L 18 SF 172/10 B PKH |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 172 Abs 3 Nr 2 SGG, § 197 Abs 2 SGG
Prozesskostenhilfe für Erinnerungsverfahren; Zulässigkeit der Beschwerde; Bagatellfall
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 172 Abs 3 Nr 2 SGG, § 197 Abs 2 SGG
Prozesskostenhilfe für Erinnerungsverfahren; Zulässigkeit der Beschwerde; Bagatellfall - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde ; Erfolgsaussicht ; Einstweiliger Rechtsschutz ; Ablehnung ; Berlin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 13.07.2010 - S 165 SF 5110/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - L 18 SF 172/10 B PKH
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - L 18 SF 172/10
Ein sein Kostenrisiko vernünftig abwägender Bürger, der die Prozesskosten - hier die Kosten eines Prozessbevollmächtigten - aus eigenen Mitteln finanzieren muss, wird ein Verfahren nicht betreiben, wenn das Kostenrisiko weit höher liegt als der streitige Betrag (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08 - juris; Beschluss vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1440/96 - juris) . - BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96
Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - L 18 SF 172/10
Ein sein Kostenrisiko vernünftig abwägender Bürger, der die Prozesskosten - hier die Kosten eines Prozessbevollmächtigten - aus eigenen Mitteln finanzieren muss, wird ein Verfahren nicht betreiben, wenn das Kostenrisiko weit höher liegt als der streitige Betrag (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08 - juris; Beschluss vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1440/96 - juris) . - LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2010 - L 18 AS 912/09
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - L 18 SF 172/10
Mangels einer hinreichend objektivierbaren gegenteiligen Wertung des Gesetzgebers erfasst die durch § 172 Abs. 1 SGG grundsätzlich eröffnete Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen entsprechend dem Gebot der Rechtsmittelklarheit die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrages mangels hinreichender Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG) nämlich auch dann, wenn in dem dem Beschwerdeverfahren zuzuordnenden Erinnerungsverfahren die Beschwerde ausgeschlossen ist (vgl. für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch Beschluss des Senats vom 1. März 2010 - L 18 AS 912/09 B PKH -).
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2011 - L 10 SF 295/10
Prozesskostenhilfe für Erinnerungsverfahren, sachlicher Anwendungsbereich der …
Dies ist nicht der Fall, da § 172 Abs. 3 Nrn 1 bis 4 SGG keinen entsprechenden Ausschlussgrund enthalten, so dass es bei der durch § 172 Abs. 1 SGG grundsätzlich eröffneten Statthaftigkeit der Beschwerde bleibt (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2010 - 18 SF 172/10 B PKH, juris).Keineswegs ist es Absicht der Regelungen zur PKH, einen Unbemittelten in den Stand zu versetzen, einen Rechtsanwalt unter Außerachtlassung naheliegendster wirtschaftlicher Erwägungen zu beauftragen, und ihn damit gegenüber einem Bemittelten deutlich zu bevorzugen (so ausdrücklich für einen streitigen Betrag vom 14, 90 EUR nebst Zinsen für ein Erinnerungsverfahren: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2010 - 18 SF 172/10 B PKH, juris; vgl allgemein: ua Beschluss des Senats vom 19. Mai 2008 - L 10 B 184/08 AS PKH, unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2006, 1 BvR 2673/05, info also 2006, 297 ff und mwN; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 13 B 40/07 AS; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2009 - L 5 B 1956/08 AS PKH
, allesamt juris und Beschluss des Senats vom 11. Januar 2010 - L 10 B 1479/08 AS PKH , unveröffentlicht, hiergegen Verfassungsbeschwerde beim BVerfG anhängig unter 1 BvR 2493/10). - LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2011 - L 10 AS 1993/11 Die Beschwerde ist nicht ausgeschlossen, da § 172 Abs. 3 Nrn 1 bis 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) keinen entsprechenden Ausschlussgrund enthalten, so dass es bei der durch § 172 Abs. 1 SGG grundsätzlich eröffneten Statthaftigkeit der Beschwerde bleibt (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2010 - 18 SF 172/10 B PKH, juris).